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   BFH, 29.02.1996 - V R 28/91   

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https://dejure.org/1996,7785
BFH, 29.02.1996 - V R 28/91 (https://dejure.org/1996,7785)
BFH, Entscheidung vom 29.02.1996 - V R 28/91 (https://dejure.org/1996,7785)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - V R 28/91 (https://dejure.org/1996,7785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 29.02.1996 - V R 28/91
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Verzögerungen im Postlauf sich nicht nachteilig für den Rechtsbehelfsführer auswirken dürfen (BVerfG-Beschluß vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1991, 672, m. w. N.), war der Kläger ohne Verschulden gehindert, die Wiedereinsetzungsfrist für den Wiedereinsetzungsantrag einzuhalten.

    Damit hatte er aus seiner Sicht das Erforderliche getan, insbesondere war er nicht gehalten, den Eingang seines Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen (BVerfG in HFR 1991, 672).

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

    Auszug aus BFH, 29.02.1996 - V R 28/91
    Im Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78 (BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44) habe der Senat Grundsätze aufgestellt, nach denen im Streitfall Entgeltlichkeit anzunehmen sei.

    Bei Grundstücksübertragungen kommt als Entgelt die Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Schulden durch den Erwerber und eine entsprechende Entlastung des Eigentümers von dieser Leistungsverpflichtung in Betracht (Senatsurteil in BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44 unter II. 1. a).

  • BFH, 28.02.1991 - V R 12/85

    - Leistungsaustausch und Entgelt bei Nießbrauchsgewährung -

    Auszug aus BFH, 29.02.1996 - V R 28/91
    Die Verrechnung der von der Schwester des Klägers übernommenen Verbindlichkeiten mit dem Wert des zugewendeten Grundstücks durch das FG bei der Prüfung der Entgeltlichkeit widerspricht dem Grundsatz, daß beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen die wechselseitigen Umsätze nach Gegenstand von Leistung und Entgelt jeweils für sich zu beurteilen und nicht zu saldieren sind (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1991 V R 12/85 unter II. 1., BFHE 164, 485, BStBl II 1991, 649).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

    Der Erwerb war entgeltlich, weil der Kläger die auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten übernahm (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. Februar 1996 V R 28/91, BFH/NV 1996, 857; vom 15. Mai 1997 V R 67/94, BFHE 183, 278, BStBl II 1997, 705).
  • BFH, 15.05.1997 - V R 67/94

    Einbringung in Personengesellschaft gegen Schuldübernahme

    Dabei sind die wechselseitigen Umsätze nach Gegenstand von Leistung und Entgelt jeweils für sich zu beurteilen und nicht zu saldieren (BFH-Urteile vom 29. Februar 1996 V R 28/91, BFH/NV 1996, 857; vom 28. Februar 1991 V R 12/85, BFHE 164, 485, BStBl II 1991, 649).

    Bei einer Übertragung von Gegenständen (z. B. Grundstücken) kommt als Entgelt für die Übernahme der damit zusammenhängenden (z. B. auf dem Grundstück lastenden) Schulden durch den Erwerber die entsprechende Entlastung des Eigentümers von dieser Leistungsverpflichtung in Betracht (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 857; BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44).

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